I. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Lieferungen und Leistungen von orangeglobal. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (AG) sind unwirksam, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird; sie gelten nur, wenn und soweit sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Änderungen jeder Art sowie mündliche Abreden sind nur gültig, wenn und soweit sie von orangeglobal ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Inhalt und Umfang der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von orangeglobal bestimmen sich ausschließlich nach dem von AG angenommenen schriftlichen Angebot, der schriftlich erteilten Auftragsbestätigung und diesen Bedingungen.


II. Angebote, Auftragsannahme

Zur Abgabe verbindlicher Erklärungen, zum Vertragsabschluss sowie zum Inkasso sind lediglich die Geschäftsführer und Prokuristen von orangeglobal berechtigt. An seine Angebote hält sich orangeglobal eine Woche gebunden; sie sind nur in Schrift- oder Textform verbindlich und sie können nur in Schrift- oder Textform angenommen werden. Die mündliche Angebotsannahme sowie die mündliche/textliche/schriftliche Auftragserteilung werden erst mit der von orangeglobal in Schrift- oder Textform erteilten Auftragsbestätigung wirksam. Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Verträgen etc. genannten Lieferzeiten sowie Mengen-, Maß-, Zeit-, Größen-, Gewichts- und Farbangaben sind stets nur als annähernd zu betrachten. Angeboten liegt der geschätzte voraussichtlich erforderliche Mindestumfang/-aufwand zugrunde; durch AG oder gemeinsam erfolgende Festlegungen von Mehrungen ebenso wie sonstige Mehrungen von Umfang oder Aufwand führen ohne weiteres zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeiten und sie werden gesondert berechnet. Die Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen kann orangeglobal bei vermehrtem Aufwand (insbesondere: Auswertung von Text in Bildform sowie sonstige manuelle Tätigkeiten) ohne Anrechnung bei Auftragserteilung nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 50,00 EUR berechnen. Angeboten für Readability User Tests liegt hinsichtlich Lieferzeiten und Preisen u.a. zugrunde, daß nicht mehr als ein in zwei Zyklen durchzuführender Haupttest erforderlich wird. Sämtliche genannten Lieferzeiten und Preise basieren auf sofortiger Auftragserteilung und sofortiger Anlieferung sämtlicher für die Durchführung des Auftrages erforderlicher und dienlicher Unterlagen und Informationen in ohne weiteres bearbeitbarer und verständlicher Form und sie erfordern stets aktive, sachlich und fachlich richtige und vollständige sowie unverzügliche Mitwirkung von AG, ferner Auslieferung per Email.


III. Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; die Kosten von Verpackung, Versand, Transportversicherung sowie sonstige Kosten, an Behörden und sonstige Dritte verausgabte Kosten, Gebühren, Abgaben etc. sowie Reise- und Übernachtungskosten werden ggfs. gesondert berechnet. Die Preise beinhalten, soweit sich nicht aus Gegenstand und Inhalt des Auftrages zwingend anderes ergibt, die Lieferung von Texten unformatiert in Fließtext nach Wahl von orangeglobal in Papierform oder in einer Textdatei im Format DOC, RTF, TXT oder PDF; das Projekt- und Prozessmanagement wird daneben pro Position nach Aufwand berechnet. orangeglobal ist berechtigt, jederzeit angemessene Abschlagsrechnungen oder Vorkassenrechnungen zu erstellen. Die Berechnung per Vorkasse ist vorläufig und schließt eine abweichende Endabrechnung nicht aus. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die Preise der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von orangeglobal. An die für Waren und Leistungen vereinbarten Preise ist orangeglobal gebunden, soweit die Lieferung oder Erbringung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt oder erfolgen soll; danach ist orangeglobal zur Berechnung der am Liefertag gültigen Preise berechtigt. Bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, ist orangeglobal hierzu jederzeit berechtigt. IV. Gegenstand und Durchführung des Auftrages In allen Phasen der Auftragsdurchführung wird AG stets aktiv und unverzüglich mit sach- und fachkundigem Personal mitwirken und alle für die Durchführung des Auftrages nützlichen Informationen, Unterlagen und sonstigen Mitwirkungshandlungen möglichst frühzeitig zur Verfügung stellen und vornehmen; dies gilt auch für die abschnittsweise Prüfung und Freigabe von Auftragsteilen durch AG sowie für die unaufgeforderte Bekanntgabe sämtlicher von orangeglobal für die Rechnungsstellung benötigter Daten (wie Bestell-Nr., Lieferanten-Nr., Projekt-Nr und –bezeichnung, exakte Firmierung des Rechnungsempfängers nebst Anschrift, USt-ID, ggf. abweichende Versandanschrift) sowie sämtlicher ggf. von AG für Bearbeitung und Ausgleich der orangeglobal-Rechnungen benötigter zusätzlicher Daten. Sämtlichen Text wird AG stets in ohne weiteres bearbeitbaren Textdateien des Formates DOC anliefern; die hierbei verwendeten Dateinamen müssen aussagekräftig, eindeutig und einmalig sein und ggf. zur Unterscheidung die Versionsnummer und/oder das Versionsdatum beinhalten. Die von orangeglobal bekannt gegebenen Terminplanungen und Termine ebenso wie von Behörden gesetzte oder sich aus Rechtsvorschriften ergebende Fristen und Termine sind von AG unbedingt zu beachten und einzuhalten; alle nach Sachlage nützlichen oder erforderlichen Unterlagen und Informationen sind von AG unaufgefordert so rechtzeitig beizubringen, daß sie von orangeglobal vor dem Termin im Detail gesichtet, bearbeitet, verarbeitet und ggf. versendet sowie zu dem Termin ohne weiteres verwendet werden können. Soweit sich nicht aus Gegenstand und Inhalt des Auftrages zwingend anderes ergibt, prüft orangeglobal nicht, ob die von AG angelieferten Texte und Unterlagen inhaltlich, fachlich und sachlich richtig, plausibel und/oder vollständig sind und ob deren Inhalt und Gestaltung vollumfänglich den gesetzlichen Vorschriften und/oder den Anforderungen oder der Auffassung der zuständigen Behörden entspricht. Die von orangeglobal erarbeiteten Entwürfe, Dokumente, Unterlagen, Formulierungen, Gestaltungen etc. gleich welcher Art wird AG im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht unverzüglich auf inhaltliche, sachliche, fachliche und rechtliche Richtigkeit, Plausibilität und Vollständigkeit prüfen und Bedenken bekanntgeben; die Prüfung möglicher Auswirkungen oder Inkompatibilitäten auf bzw. mit außerhalb des Auftrages liegenden Sachverhalten, Dokumenten, Unterlagen etc. obliegt ausschließlich AG. Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Auftrages und wird von orangeglobal nicht durchgeführt; soweit die Einholung von Rechtsrat angezeigt oder erforderlich ist, wird dies seitens AG auf eigene Kosten veranlaßt werden. Über Gespräche, Beratungen, Beschlüsse, Vereinbarungen, Schriftverkehr etc, die den Gegenstand und Inhalt des orangeglobal erteilten Auftrages tangieren, wird AG orangeglobal stets zeitnah, unverzüglich und umfassend informieren; dies gilt insbesondere auch für direkte Kontakte von AG mit den Behörden. Die von orangeglobal für oder im Rahmen von Zulassungsverfahren zu erbringenden Leistungen sowie die damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden Leistungen sind ein Dienstleistungsauftrag. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere behördliche Zustimmungen, Genehmigungen, Erlaubnisse u.ä., ist nicht Gegenstand des Auftrages und ist nicht geschuldet.


V. Beratungsleistungen

Von orangeglobal erarbeitete Entwürfe, Dokumente, Unterlagen, Formulierungen, Vorschläge, Gestaltungen, Modelle etc. gleich welcher Art wird AG im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht unverzüglich auf inhaltliche, sachliche, fachliche und rechtliche Richtigkeit, Plausibilität und Vollständigkeit sowie auf Risiken und Durchführbarkeit prüfen und Bedenken schriftlich bekannt geben; Prüfung, Beachtung und ggfs. Abwehr möglicher Auswirkungen oder Inkompatibilitäten auf bzw. mit außerhalb des Auftrages liegenden Sachverhalten, Dokumenten, Unterlagen, Strukturen, Rechtsverhältnissen etc. obliegen ausschließlich AG. Beratungsleistungen und die AG hierzu mitgeteilten oder übermittelten Inhalte bleiben geistiges Eigentum von orangeglobal; AG wird sie nur für seine eigenen internen Zwecke nutzen, die Nutzung für Dritte sowie die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Auftrages und wird von orangeglobal nicht durchgeführt. Beratungsleistungen sind erbracht, sobald die vereinbarten Untersuchungen, Analysen etc. und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen mit AG erarbeitet und ihm mitgeteilt sind; unerheblich ist, ob und wann sie umgesetzt werden. orangeglobal haftet nicht und übernimmt keine Gewähr dafür, daß prognostizierte positive Effekte eintreten oder daß negative Effekte ausbleiben; die Erzielung oder der Eintritt eines bestimmten (wirtschaftlichen) Erfolges ist, auch soweit solches mit dem Auftrag angestrebt wird, nicht geschuldet . VI. Lieferung Die Lieferung erfolgt, soweit sich nicht aus Gegenstand und Inhalt des Auftrages zwingend anderes ergibt, grundsätzlich unformatiert in Fließtext; besondere Formatierungen, die Übertragung in andere Formate, in Formulare, Grafiken, Bilder etc., deren Bearbeitung und/oder Herstellung sowie Review können gesondert bestellt werden. Die von orangeglobal erarbeiteten Dokumente unterliegen dem Urheberrecht von orangeglobal und sie sind ausschließlich für den Gebrauch im konkreten Zulassungsverfahren bestimmt. Der Versand erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form in Dateien als Attachment per Email an die bei Auftragserteilung angegebene Adresse. AG trägt dafür Sorge, daß seine sämtlichen mit dem Auftrag und seiner Abwicklung befaßten Mitarbeiter stets zu büroüblichen Zeiten fernmündlich erreichbar sind und deren Email-Postfächer während der gesamten Abwicklungsdauer des Auftrages stets uneingeschränkt empfangsbereit sind und laufend eingesehen werden; entsprechendes gilt für den Telefaxempfang. orangeglobal ist berechtigt, in angemessenen Teilmengen zu liefern und diese jeweils gesondert in Rechnung zu stellen.


VII. Lieferzeit

Genannte oder vereinbarte Lieferzeiten sind stets nur als annähernd zu betrachten. Sie beginnen ab Zahlungseingang der Vorkassenrechnungen und setzen stets aktive, sachlich und fachlich richtige und vollständige sowie unverzügliche Mitwirkung von AG voraus. Fixtermine sind ausgeschlossen. Im Fall der Überschreitung einer Lieferzeit wird AG orangeglobal schriftlich mahnen und für die Lieferung eine angemessene Nachfrist setzen. Lieferungserschwerungen, die bei orangeglobal oder bei seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eintreten, sei es in Folge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Unruhen, Feuer, Verkehrs-, Energie-, Übermittlungs- oder ähnlicher Störungen oder in Folge mangelnder Mitwirkung von AG, unterbrechen den Lauf jeglicher Lieferzeiten und Fristen; die Unterbrechung endet mit der Beseitigung bzw. dem Ende der betreffenden Störung. orangeglobal verpflichtet sich, AG unverzüglich über Beginn, Grund, voraussichtliche Dauer und Ende der Unterbrechung zu informieren. Bei Zahlungsverzug sowie bei Vorkassenrechnungen kann orangeglobal bis zur Zahlung jegliche weitere Tätigkeit einstellen und jegliche weiteren Auslieferungen zurückhalten; entsprechendes gilt bei Fehlen der Daten gem. Ziff. IV Satz 1 2. HS bis zu deren Bekanntgabe. Schadensersatz wegen Leistungsverzuges oder von orangeglobal zu vertretender Unmöglichkeit richtet sich nach Ziff. XI.


VIII. Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung


Die Lieferung ist von AG unverzüglich und mit äußerster Sorgfalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auch bezüglich Namen, Eigenbezeichnungen, Daten, Zahlen, Maßeinheiten u.ä., zu überprüfen. Die Lieferung ist von AG abzunehmen, wenn sie keine erkennbaren wesentlichen Mängel aufweist. Beanstandungen bezüglich offensichtlicher Mängel sind innerhalb einer Ausschlußfrist von 7 Tagen nach Empfang orangeglobal schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Die Gewährleistungsansprüche von AG beschränken sich auf Nacherfüllung; bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann AG nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrage zurücktreten. Schadensersatz ist auf die in Ziff. XI genannten Fälle beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regel 1 Jahr und sie beginnt, soweit nicht gesetzlich zwingend anders bestimmt, mit der Ablieferung.


IX. Schutzrechte etc., Überprüfung

orangeglobal prüft nicht, ob von AG angelieferte und von orangeglobal verwendete oder be- oder verarbeitete Texte, Dokumente, Unterlagen etc. in Wort, Bild, Gestaltung oder in sonstiger Weise Schutzrechte Dritter (wie z.B. Urheberrechte, Warenzeichen, Marken etc.) verletzen oder gegen irgendwelche gesetzliche Bestimmungen (insbesondere den Schutz Dritter bezweckende Normen) verstossen. Von gegen orangeglobal wegen derartiger Verletzungen oder wegen Unrichtigkeiten etc. und deren Folgen von dritter Seite erhobenen Ansprüchen stellt AG orangeglobal frei. Von orangeglobal gefertigte oder gelieferte Dokumente, Texte, Bilder, Grafiken etc. sind von AG auf mögliche Schutzrechts- oder Gesetzesverletzungen sowie auf inhaltliche Richtigkeit, Plausibilität und Vollständigkeit zu überprüfen. Soweit orangeglobal über den expliziten Gegenstand und Inhalt des Auftrages hinaus gleichwohl im Einzelfall auf (mögliche) Verletzungen, Verstöße, Unrichtigkeiten etc. hinweisen sollte, so erfolgt dies ohne Gewähr für die Richtigkeit des Hinweises und weder kann daraus auf Beanstandungsfreiheit im übrigen geschlossen werden noch wird AG dadurch von seiner eigenen Überprüfungspflicht entbunden.


X. Textqualität, Terminologie, Druck, Veröffentlichung

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der orangeglobal zu übergebenden Unterlagen ist AG verantwortlich; seitens orangeglobal findet diesbezüglich eine Überprüfung nicht statt. Texte und Unterlagen sollen nicht solche Zeichen, Abkürzungen, Worte, Begriffe, Formulierungen, Redewendungen, Passagen etc. enthalten, die bereits nach allgemeinem Verständnis als unverständlich, mißverständlich oder mehrdeutig etc. angesehen oder verstanden werden können oder die weder dem allgemeinen Wortschatz bzw. Sprachgebrauch noch dem allgemeinen Vokabular der betreffenden Fachsparte entsprechen. Die Schreibweise von Namen, Eigenbezeichnungen u.ä. ist von AG verbindlich vorzugeben; orangeglobal ist nicht verpflichtet, insoweit eine gesonderte Überprüfung vorzunehmen. Soll eine bestimmte Terminologie eingehalten oder verwendet werden, so ist diese von AG bei Auftragserteilung anzuliefern. Sollen von orangeglobal zu liefernde bzw. gelieferte Übersetzungen, Texte etc. als Druckvorlage verwendet oder in sonstiger Weise vervielfältigt, veröffentlicht oder in den Verkehr gebracht werden, so ist bei Übersetzungen die Beauftragung und Durchführung eines Review zwingend erforderlich und es muß im übrigen die Reinschrift stets vor Druck, Vervielfältigung, Veröffentlichung bzw. Inverkehrbringen einer Endkontrolle (Fahnenkorrektur) unterzogen werden, andernfalls orangeglobal für keinerlei aus Fehlern, Mängeln, Auslassungen etc. resultierende Schäden gleich welcher Art haftet; entsprechendes gilt stets dann, wenn allfällige Fehler etc. in der Übersetzung/Text zu Schaden führen können.


XI. Haftung

Die Haftung von orangeglobal und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt. Die Haftungssumme ist, gleich auf welchem Rechtsgrund die Haftung beruht, auf den Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn sowie mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Beschränkungen unberührt. AG stellt orangeglobal von jeglichen Ansprüchen, die gegen orangeglobal von dritter Seite erhoben werden, frei; dies gilt insbesondere auch für Ansprüche, die aus Schäden wegen falscher, unzureichender, unverständlicher, mißverständlicher etc. Texte resultieren. AG wird, soweit nicht dringende Gründe abweichendes erfordern, keine Originale anliefern, welche nicht oder nur schwer ersetzbar sind; von jeglichen gleichwohl angelieferten Originalen wird er vorab Kopien anfertigen und aufbewahren.


XII. Zahlung, Aufrechnung, Abtretung

Die Rechnungen von orangeglobal sind grundsätzlich auf Vorkassenbasis und rein netto sowie porto-, gebühren- und spesenfrei sofort zahlbar. Die Hereinnahme von Schecks und Akzepten erfolgt vorbehaltlich der Einlösung; sämtliche Kosten und Spesen gehen zu Lasten von AG. AG kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; die Abtretung von Ansprüchen gegen orangeglobal ist ausgeschlossen.


XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand


Erfüllungsort ist Ulm/Donau. Als Gerichtsstand gilt - soweit gesetzlich zulässig - Ulm/Donau als vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht. Die Parteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch solche Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen; entsprechendes gilt für etwaige Lücken.